Die Stadt Wien fördert die Montage von außenliegendem Sonnenschutz

Gefördert wird die nachträgliche Montage von außenliegenden Sonnenschutzanlagen an der Fassade, zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung von Gebäuden. Nicht gefördert wird die Montage von Sonnenschutz in Eigenheimen, Kleingärtenwohnhäusern und Reihenhäusern sowie die Beschattung von Geschäftslokalen.

Für eine Wohneinheit kann nur einmal ein Zuschuss von 50 % der Kosten beantragt werden, der Maximalbetrag beträgt 1.500 Euro. Die Aktion "Verschattungsoffensive der Stadt Wien" richtet sich an Wohnungsnutzer von Miet- und Eigentumswohnungen, dies gilt für geförderte und freifinanzierte Wohnhäuser, die mindestens 10 Jahre alt sind. (Stand 01.03.2021)

Raffstore Sonnenschutz

Geeignete Sonnenschutzanlagen sind Rollläden und Lamellenbehänge (ohne Nachweis) oder Fassadenmarkisen (mit Nachweis) beides in Verbindung mit 2- oder 3-fach-Verglasungen oder Kastenfenstern.

Gelenksmarkisen bzw. Markisen, die im geschlossenen Zustand nicht parallel zur Glasfläche positioniert sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fassadenmarkisen müssen einen Gesamtenergiedurchlassgrad kleiner als 0,14 aufweisen (gtot kleiner oder gleich 0,14). Ist dieser Wert nicht verfügbar so kann auch ein Abminderungsfaktor kleiner als 0,23 herangezogen werden (Fc-Wert kleiner oder gleich 0,23).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.

Keine Förderung gibt es für die Montage in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern sowie Geschäftslokalen.

Quelle der Informationen, siehe Webseite von wien.gv.at:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/sonnenschutz.html

 

Voraussetzungen für die Förderung: (Stand 01.03.2021)

- Die Baubewilligung muss mindestens 10 Jahre zurückliegen. Bei später ausgebauten Dachgeschoss-Wohnungen gilt der Zeitpunkt der Baubewilligung des Gebäudes.

- Sie benötigen die schriftliche Einwilligung Zustimmung des Hauseigentümers.

- MieterInnen von Gemeindewohnungen müssen bei Wiener Wohnen um die Genehmigung ansuchen.

- Es muss sich um eine Wohneinheit in einem mehrgeschoßigen Wohnbau handeln.

- Die Rechnung benötigt das Datum bis 6 Monate vor Antragstellung (aber nicht vor dem Beschlussdatum 19.12.2019)

- Qualitätsnachweis des Herstellers der Sonnenschutzeinrichtung für Fassadenmarkisen. (Für außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge muss kein spezieller Nachweis vorgelegt werden)

- In architektonischen Schutzzonen ist eine Bewilligung der MA19 / MA37 erforderlich.

- Zum Erhalt der Förderung muss die Rechnung und ein Qualitätsnachweis in der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) vorgelegt werden.

Kontaktdaten:

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)

20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock im Infopoint
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

 

FAQ: Liegt meine Wohnadresse in einer Schutzzone?

Dies können Sie mit Angabe Ihrer Adresse auf folgender Webseite (Link) prüfen, Eingabe Adresse im Suchfeld links oben, vollständiger Link siehe wie folgt hier:

https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/start.aspx?bookmark=vscsRroKCUZmpQFGviqURW3-ceAju1ZHrYndscnPSng-b-b&lang=de&bmadr=

 

Wir informieren Sie redaktionell über eine Förderungsmöglichkeit der Stadt Wien auf unserer Webseite im Sinne unseres Kundenservice. Die ursprüngliche Quelle der Informationen und Texte ist jedoch wien.gv.at, wir übernehmen daher keine Garantie auf Vollständigkeit, Aktualität und inhaltliche Richtigkeit der Textpassagen.