AGB - TKM Klaus Madzar

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Allgemeine Geschäftsbedingungen   -  TKM Klaus Madzar  1160 Wien  Blumberggasse 3

Stand: 06/2019  -  V1.1

So erreichen Sie unseren Kundenservice für Produktberatung, allgemeine Fragen, Reklamationen und Beanstandungen:

Kundenservice und Produktsupport telefonisch: Sie erreichen unser Büro telefonisch für Anfragen / Auskünfte, werktags, Montag - Donnerstag 8:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 und Freitag 8:30 bis 14:30 unter der Rufnummer: +43 (0)1 / 480 56 56 (ortsüblicher Telefontarif für einen Anruf ins Festnetz Österreich). Es werden keine telefonischen Bestellungen angenommen.

Kundenservice und Produktsupport schriftlich: Bitte benutzen Sie das Kontaktformular, oder senden Sie ein Fax an +43 (0)1 / 480 55 35, oder schreiben Sie an die Emailadresse office@tkm-fenster.at. Eine Bestellung  wird nur schriftlich  angenommen.

 

1. Geltungsbereich - Vertragssprache

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und die Lieferung / Montage von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch das im Impressum genannte Unternehmen Klaus Madzar | TKM Fenster. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Mit der  Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Unsere Angebotspalette ist unverbindlich.

Das Angebot richtet sich überwiegend an Kunden (Verbraucher, Konsumenten und Unternehmen) in Österreich.

Die Bestellung des voll geschäftsfähigen Kunden (Personen ab dem 18. Lebensjahr) stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande sobald wir die bestellte Ware ausliefern, mit der Leistung beginnen, durch den Versand einer  Auftragsbestätigung oder durch sonstige Annahme des Kundenangebots. Alle Angebote sind freibleibend und. Technische Änderungen der Produkte durch den jeweiligen Lieferanten stellen in der Regel eine Produktverbesserung dar, und bleiben daher vorbehalten.

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden in deutscher Sprache angeboten.

2. Verbrauchergeschäfte

Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört. Verbraucher sind  Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)  und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer ist jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.

3. Abweichende Bedingungen

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

4. Zusagen von Mitarbeitern

Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern unseres Unternehmens binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.

5. Kostenvoranschläge

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Offerte für die Einreichung bei Versicherungen sind kostenpflichtig, die

Verrechnung erfolgt nach Aufwand, mindestens jedoch ein Betrag von 80,- € inkl. MwSt.. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.

6. Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.

7. Offerte

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Offerte nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind. Offerte haben generell eine Preisgültigkeit von 4 Wochen.

8. Annahme des Offertes

Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes durch den Kunden zustande. Die Annahme eines von unserem Unternehmen erstellten Offertes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bedürfen Abweichungen hievon der Schriftform. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Der Auftrag kommt zustande durch die schriftliche Bestätigung unserer Auftragsbestätigung durch den Kunden. Vereinbarte Lieferzeiten gelten ab Auftragsklarheit und Zahlungseingang eventuell vereinbarter Anzahlungen.

9. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht für Verbraucher aus Österreich

Widerrufsrecht

Verbraucher gem. KSchG haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt:

- bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses;

- bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen

- mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,

- wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,

- bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,

- bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt;

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Klaus Madzar  |  TKM Fenster

Blumberggasse 3

1160 Wien, Österreich

Fax: +43 (0)1 / 480 55 35  -  office@tkm-fenster.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung

elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Im Falle von Kaufverträgen, in denen wir nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ist der Kunde Unternehmer, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:

- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers

- nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,

- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,

- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

- dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

 

An

Klaus Madzar  |  TKM Fenster

Blumberggasse 3

1160 Wien, Österreich

 

Fax: +43 (0)1 / 480 55 35  -  office@tkm-fenster.at

 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

 

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

 

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

10. Stornogebühren

Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Entgeltes eine Stornogebühr von min. 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von min. 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen. Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes sind jedenfalls Spesen nach Maßgabe des KSchG vom Kunden zu bezahlen.

11. Preise und Preisänderungen

Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung inklusive gesetzlicher MwSt. zuzüglich aller mit dem Versand oder der Lieferung entstehenden Spesen. Mit den angegebenen Preisen bleibt unser Unternehmen dem Kunden zwei Monate lang ab Vertragsabschluss bzw. ab Offertannahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist unser Unternehmen berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben.

12. Vom Kunden beigestellte Waren

Unser Unternehmen ist berechtigt, für vom Kunden beigestelltes Material einen Betrag von 10 Prozent des eigenen Verkaufspreises oder jenes Verkaufspreises gleichartiger Waren in Rechnung zu stellen.

13. Kostenerhöhungen

Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragwertes ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

14. Reparaturen

Unser Unternehmen hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne, dass dies unserem Unternehmen aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluß erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.

15. Haftung für Vorschäden / Verschleiß an Beschattungsanlagen

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Service- und Instandsetzungsarbeiten (zB.: Gurttausch, Tuchtausch) an Beschattungsanlagen keine Haftung für bereits bestehende mechanische Abnützungen und Fehlfunktionen übernommen werden kann. Auch bei gewissenhafter Ausführung unserer Instandsetzung, können wir bei Altanlagen keine Gewähr für dauerhafte Funktion leisten, da Vorschäden und Verschleiß auch für den Fachmann nicht immer sofort ersichtlich sind. Ebenfalls ausgenommen aus unserer Haftung sind eventuell unsachgemäße Elektroinstallationen von Steuerungen, elektrische Zuleitungen und die ursprüngliche Befestigung der Beschattungsanlage am Objekt (Untergrund). Bei Feststellung von Mängeln, die bei Erstbesichtigung nicht offensichtlich waren, wird jedoch der Zustand dokumentiert und der AG nachweislich informiert.

16. Geringfügige Leistungsänderungen

Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Maserung und Struktur oder übliche und unvermeidbare Verarbeitungsspuren / Eigenschaften bei technischen Textilien. (zB. Lage und Vorhandensein von Nähten in Tuchkonfektionen)

17. Maßangaben durch den Kunden

Werden vom Kunden Pläne beigestellt, Angaben von Typenschildern übermittelt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß / Begutachtung vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

18. Servicearbeiten Beschlags- und Wartungsarbeiten an Fenstern und Türen

Wartungsempfehlung: Alle bei geöffnetem Element sichtbaren, beweglichen Beschlagsteile müssen an den Gleitflächen mindestens einmal pro Jahr mit einem geeigneten Öl oder Öl-Spray geschmiert werden. Nach dem Aufbringen des Schmiermittels sind alle Öffnungsfunktionen des Elements mehrfach auszuführen, um das Öl in den Gleitflächen zu verteilen. Schwergängigkeit des Beschlagsmechanismus weist auf schlechte Einstellung des Beschlages hin. Die Beschläge müssen in diesem Fall unverzüglich von einer fachkundigen Person eingestellt werden. Das Intervall für die Beschlagsnachstellung ist von der Elementgröße und der Öffnungsart abhängig. Beschlagsteile sind regelmäßig auf ihren festen Sitz bzw. auf Abnützung zu prüfen und gegebenenfalls vom Fachmann zu erneuern.

Garantiehinweis bei Servicearbeiten (Beschlagsarbeiten an Fenstern und Türen): Für Service und Wartungsarbeiten gewähren wir auf überprüfte und gewartete Teile 6 Monate Garantie auf einwandfreie Funktion. Ausgenommen sind Spontanbrüche von Verschleißteilen und Gläsern, die auch nach gewissenhafter Prüfung nicht vorhersehbar sind, bzw. nicht behebbare Mängel wie Flügelverzug oder Funktionsstörungen die auf unsachgemäßen ursprünglichen Einbau zurückzuführen sind. 24 Monate Gewährleistung auf neu eingebaute Beschlagsteile bei normaler Nutzung und Beachtung der oben angeführten Wartungsempfehlungen.

Kondenswasserbildung an Fenster und Türen: Auch wenn wir Ihre Fenster und Türen gewissenhaft justieren und im Zuge des  Serviceeinsatzes auch den Anpressdruck der Flügel für geringere Fugendurchlässigkeit optimieren, kann es zur Kondensatbildung an Gläsern, Dichtungen und in den Fälzen kommen. Dies ist kein Reklamationsgrund unserer  Dienstleistung. Genau mit dieser Problematik hat sich die Arbeitsgruppe Plattform Fenster und Fensterfassaden der Bundeswirtschaftskammer beschäftigt. https://www.fenster-plattform.at/fensterratgeber/

Merkblatt „Kondensatbildung“  hier zum Download:  https://www.tkm-madzar.at/Kondenwasserbildung.pdf

19. Mitwirkungspflicht des Kunden

Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Wir sind nicht berechtigt Arbeiten, die über unseren Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden im Auftrag des Kunden herzustellen.) Aufgrund einer von unseren Mitarbeitern abgelegten Zusatzprüfung für elektrotechnische Anschlussarbeiten, sind wir berechtigt die Endanschlüsse von Beschattungsanlagen an bauseits vorbereiteten Stromanschlüssen vorzunehmen, dies jedoch nur, wenn die elektrische Anlage sicher ist und der aktuellen Elektroschutzverordnung entspricht.

20. Verkehr mit Behörden und Dritten

Erforderliche baurechtliche und andere ggf. notwendige Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde selbst und auf seine Kosten zu veranlassen.

Besonderer Hinweis für Errichtung von Sonnenschutzanlagen:

- Ihr Objekt befindet sich nicht in einer architektonischen Schutzzone der Stadt Wien, somit ist grundsätzlich die Anbringung von einem beweglichen Sonnenschutz baurechtlich nicht anzuzeigen. Dennoch informieren wir Sie, dass ggf. erforderliche Einreichungen von Veränderungen / Ergänzungen des Fassadenbildes im Zuge der Errichtung einer Sonnenschutzanlage, bei MA 19/MA 37 unter bestimmten Bedingungen notwendig sein könnten, diese aber jedenfalls nicht Gegenstand unserer Leistung sind und durch den Auftraggeber / Nutzer selbst zu erwirken sind. Dies gilt auch für die Einholung von Zustimmungen der Liegenschaftseigentümer/Miteigentümer, wenn dies Ihr Eigentums/Mietvertrag so vorsieht.

- Ihr Objekt befindet sich in einem denkmalgeschützten Haus und/oder in einer architektonischen Schutzzone der Stadt Wien, somit ist die Anbringung von einem beweglichen Sonnenschutz ggf. baurechtlich anzuzeigen oder die Notwendigkeit jedenfalls im Einzelfall mit der Behörde abzuklären. Hierfür erforderliche Einreichungen von Veränderungen / Ergänzungen des Fassadenbildes im Zuge der Errichtung der Sonnenschutzanlage, bei MA 19/MA 37 sind nicht Gegenstand unserer Leistung und durch den Auftraggeber / Nutzer selbst zu erwirken. Dies gilt auch für die Einholung der Zustimmungen der Liegenschaftseigentümer.

- Ihr Objekt befindet sich nicht in Wien, aus diesem Grund informieren wir Sie, dass ggf. erforderliche Einreichungen von Veränderungen / Ergänzungen des Fassadenbildes im Zuge der Errichtung einer Sonnenschutzanlage, bei Ihrem zuständigen Bauamt/Gemeindeamt unter bestimmten Bedingungen notwendig sein könnten, diese Einreichungen aber jedenfalls nicht Gegenstand unserer Leistung sind und durch den Auftraggeber / Nutzer selbst zu erwirken sind. Dies gilt auch für die Einholung von Zustimmungen der Liegenschaftseigentümer/Miteigentümer, wenn dies Ihr Eigentums/Mietvertrag so vorsieht.

21. Erfüllungsort

Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist (siehe z.B. Punkt 22.), ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.

22. Versendung

Falls eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen. Unser Unternehmen hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.

23. Liefertermine, Annahmeverzug

Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.

24. Teillieferungen

Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

25. Lieferverzug

Wird ein vereinbarter Liefertermin von unserem Unternehmen um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen oder jener im Vertrag ursprünglich vereinbarten Lieferzeit (wenn zB. eine Neuproduktion einer Bestellware erforderlich ist) zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.

26. Gefahrenübergang

Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht.

27. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Veräußert der Kunde Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Zugriffe Dritter auf unsere Eigentumsvorbehaltsware hat der Kunden unverzüglich anzuzeigen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Wird bei Zahlungsverzug nach Mahnung nicht sofort Zahlung geleistet, so ist unsere Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Kunden.

28. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum

Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt.

Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

29. Versicherung von Vorbehaltseigentum

Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 5.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 30 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an unser Unternehmen abgetreten.

30. Zahlungsziel und Anzahlungen

Wenn nicht schriftlich anders vereinbart sind 33 Prozent der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Eingang der Zahlung (Valutadatum) zu laufen. Weitere 33 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung oder Teilfertigstellung fällig.

Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist unser Unternehmen berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig. Bei Aufträgen mit Wareneinsatz mehr als 10.000,- €, behalten wir uns vor einen höheren Sicherstellungsbetrag  oder eine Bankgarantie zu fordern.

31. Zahlungsverweigerung

Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mußten, gefährdet ist. Bietet aber unser Unternehmen eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.

32. Zahlung

Die Zahlung hat grundsätzlich sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei Warenlieferungen mit und ohne Montage gelten die Zahlungsbedingungen unserer schriftlichen Angebote / Auftragsbestätigungen. Bezahlung kann ausschließlich nur per SEPA Zahlungsanweisung erfolgen. Wir akzeptieren keine Barzahlung. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichem wird die Forderung unseres Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt; gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

33. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns zustehenden Mahn- und Inkassospesen soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betrieben, verpflichtet sich der Schuldner, pro Mahnung einen Betrag von EUR 20.-, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5.- jeweils zu bezahlen.

34. Verzugszinsen

Der gesetzliche Zinssatz bei Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften beträgt 8 (acht) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Verbrauchern und Unternehmern betragen 4 (vier) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. https://www.oenb.at/Service/Zins--und-Wechselkurse/Anknuepfungszinssaetze.html

35. Widmung von Zahlungen

Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten (insbesondere gemäß Punkt 33.), dann auf Zinsen (insbesondere gemäß Punkt 34.) und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.

36. Terminsverlust

Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.

Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn unser Unternehmen selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie unser Unternehmen den Kunden unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

37. Aufrechnung von Gegenforderungen

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

38. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie begrenzt sich auf die gesetzliche Frist von 24 Monaten ab der Warenübernahme durch den Käufer oder bei Dienstleistungen mit dem Abschluss der Dienstleistung. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird entweder kostenloser Ersatz oder Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug etc.), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben, wobei ein Unterlassen der Bekanntgabe bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden durch einen Verbraucher keinen Einfluss auf dessen Gewährleistungsansprüche hat. Ist der Kauf für den Kunden ein Handelsgeschäft (B2B), so hat er bis spätestens 2 Wochen nach Erhalt die Ware zu untersuchen und uns unverzüglich bei Auffinden eines Mangels diesen anzuzeigen. Unser Unternehmen haftet ausschließlich nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen. Unser Unternehmen als Betreiber des im Impressum genannten Unternehmens erbringt die Leistungen mit größter Sorgfalt, haftet aber nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen. Die Garantie ist beim Garantiegeber (zB. Herstellergarantie) geltend zu machen und erfolgt nach dessen Bestimmungen. Etwaige Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung oder den Unterlagen des Herstellers, welche mit der Ware ausgeliefert werden. Durch die Inanspruchnahme der Garantie wird die gesetzliche Gewährleistung nicht eingeschränkt. Beim Versand der Ware bei Verbrauchergeschäften geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

39. Verschleißteile

Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

40. Eigenschaften des Liefergegenstandes

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die auf Grund von Önormen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

41. Termin zur Verbesserung bzw. Austausch

Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.

42. Haftung für Schäden

Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

43. Adressänderungen

Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

44. Gerichtsstand

Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Das UN Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für Verträge mit Unternehmen ist unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart.

45. Schlichtungsstelle im Fernabsatz

Wir erkennen die Internet Ombudsstelle als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen:

https://www.ombudsstelle.at

Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at.

Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass im Hinblick auf die sog. Online-Streitbeilegung seitens der Europäischen Kommission eine entsprechende Online-Plattform bereit gehalten wird. Diese Plattform können Sie unter folgendem Link abrufen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse: office@tkm-fenster.at

46. Salvatorische Klausel

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden "Allgemeinen Geschäftbedingungen" behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

Ende

 

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Guetezeichen-Verifikation